Kommunalwahl 2026

Am 08. März 2026 finden in Bayern die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. In Taufkirchen werden dabei der Gemeinderat und der Erste Bürgermeister gewählt. Zugleich wird auf Landkreisebene der Kreistag und der Landrat gewählt. Eine mögliche Stichwahl ist für den 22. März 2026 vorgesehen.

Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl in Taufkirchen – übersichtlich gegliedert in drei Bereiche:

 

Ihre Beteiligung an der Wahl ist ein wichtiger Beitrag zur Demokratie und zur Zukunft unserer Gemeinde und des Landkreises. Ihre Stimme zählt!

Nachfolgend werden Bekanntmachungen zur Kommunalwahl für Sie gebündelt dargestellt:

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen informiert Parteien und Wählergruppen über das Verfahren zur Teilnahme an der Kommunalwahl am 08. März 2026 in Taufkirchen.

Ab 09. Dezember 2025 können Wahlvorschläge eingereicht werden, die Frist endet am 08. Januar 2026 um 18 Uhr. Das Dokument enthält außerdem Hinweise zur Wählbarkeit, zu den Aufstellungsversammlungen, Unterstützungslisten und notwendigen Unterlagen.

Bekanntmachung

über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Weiterführende Webseiten

Das Landratsamt München informiert über die Durchführung der Kommunalwahlen im Landkreis München.

 

Das Bayerische Innenministerium informiert umfassend über Ablauf, Rechte und Fristen der Kommunalwahlen in Bayern. Die Seite bietet Bürgern, Wahlhelfern und Bewerbern einen kompakten Überblick zu allen wichtigen Regelungen.

 

Das Bayerisches Landesamt für Statistik bietet amtliche Auswertungen und Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen im Freistaat Bayern, etwa über Wahltermine und Rechtsgrundlagen an.