Baumschutzverordnung vom 20. Juli 1993

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Taufkirchen ist die erste Gemeinde südlich von München, in der sich die Landschaft öffnet und ein freier Blick auf die Alpen möglich ist. Diese ländliche Prägung gilt es auch im besiedelten Bereich zu erhalten. Deshalb hat der Gemeinderat im Jahre 1993 eine Baumschutzverordnung erlassen. Ziel dieser Verordnung ist es, eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu erreichen, das Ortsbild zu beleben, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern sowie schädliche Umweltwirkungen zu mindern.

Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm (gemessen in 1m Höhe über dem Erdboden) sind in der Gemeinde Taufkirchen grundsätzlich geschützt.

Es gibt jedoch triftige Gründe, einen Baum fällen zu lassen. Hierzu bedarf es eines Antrages bei der Gemeindeverwaltung Taufkirchen, denn eine Fällung ohne Genehmigungsbescheid entspricht einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Genehmigungen zum Fällen werden z.B. erteilt, wenn Bäume in Folge von Altersschäden, Schädlingsbefall, Krankheit oder Missbildung ihre Schutzwürdigkeit verloren haben oder ein Sicherheitsrisiko darstellen...

Sie wollen einen Baum fällen?

Wollen Sie einen geschützten Baum in der Gemeinde fällen oder ihn auf den Stock schneiden? Dann müssen Sie eine Baumfällgenehmigung beim Umweltamt der Gemeinde Taufkirchen einholen.
Der Baumfällantrag muss vom Eigentümer des Grundstückes gestellt werden.

Die Baumschutzverordnung und der Baumfällantrag für die Genehmigung finden Sie hier auf der Seite zum Herunterladen. Außerdem können Sie sich den Antrag per Post, Fax oder E-Mail zuschicken lassen.

Nach Eingang des Antrages auf Baumfällung mit entsprechenden Unterlagen (Lageskizze mit Baumbestand und Standort des betroffenen Baumes, Angabe des Stammumfanges in 1 m Höhe, Fotos, ggf. Beschluss der Eigentümerversammlung), vereinbaren wir gerne mit Ihnen einen Termin zur Ortsbesichtigung.

Sie haben Fragen rund um Bäume und Sträucher für den Hausgarten?

Eine Broschüre des Umweltamtes mit Tipps zur Auswahl geeigneter Baum- und Straucharten sowie zur Pflanzung und Pflege finden Sie

 

Hilfreich in diesem Zusammenhang sind auch die Broschüren  "Rund um die Gartengrenze" 

oder "Schlichten statt Prozessieren"