Ab dem 5. Oktober 2025 gilt im gesamten EU-Zahlungsraum eine neue gesetzliche Pflicht: die sogenannte Empfängerüberprüfung – auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Diese Maßnahme ist Teil der EU-Verordnung 2024/886 und soll den Zahlungsverkehr sicherer machen.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Künftig müssen Banken bei jeder SEPA-Überweisung – egal ob herkömmlich oder in Echtzeit – vor der Ausführung prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem zur IBAN hinterlegten Namen übereinstimmt 

Ziel ist es, Fehlüberweisungen durch Tippfehler und Betrugsversuche zu verhindern.

Die Bank informiert die zahlende Person über das Ergebnis der Prüfung:

  • Übereinstimmung: Die Zahlung kann wie gewohnt autorisiert werden.
  • Nahezu Übereinstimmung: Der korrekte Name wird angezeigt, und die Zahlung kann angepasst oder freigegeben werden.
  • Keine Übereinstimmung: Die Bank warnt vor einem möglichen Risiko. Die Zahlung kann dennoch freigegeben werden – jedoch auf eigene Verantwortung Welche Zahlungen sind betroffen?

Die Empfängerüberprüfung gilt für:

  • SEPA-Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Echtzeitüberweisungen
  • Papierhafte Überweisungen, wenn sie persönlich in der Filiale abgegeben werden

Nicht betroffen sind:

  • Lastschriften
  • Überweisungen auf Sparkonten oder Darlehenskonten
  • Zahlungen außerhalb des EWR oder in anderen Währungen 

Was sollten Bürgerinnen und Bürger beachten?

  • Empfängernamen genau prüfen – z. B. anhand von Rechnungen
  • QR-Codes auf Rechnungen nutzen, wenn vorhanden
  • Bei Abweichungen Rücksprache mit dem Empfänger halten
  • Bankinformationen sorgfältig eingeben, um Verzögerungen zu vermeiden

Was bedeutet das für Unternehmen?

Auch Unternehmen müssen sich auf die neue Regelung einstellen. Besonders betroffen sind Buchhaltungen und Zahlungsabteilungen, die künftig Rückmeldungen der Banken verarbeiten und ggf. zusätzliche Freigaben erteilen müssen. Technische Anpassungen in den Finanzsystemen können erforderlich sein

Um künftig reibungslose Zahlungen sicherzustellen, bitten wir Sie, Ihre Stammdaten entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Insbesondere möchten wir Sie bitten, bei Zahlungen an uns ausschließlich folgende Empfängerbezeichnung zu verwenden:

Gemeinde Taufkirchen

Diese Bezeichnung ist bei unserer Bank als offizieller Kontoinhabername hinterlegt und wird bei der Empfängerüberprüfung verwendet.

Bitte berücksichtigen Sie diese Änderung in Ihren Systemen, Rechnungsstellungen und Zahlungsprozessen, um mögliche Rückweisungen oder Verzögerungen zu vermeiden.

Text mit Hilfe von KI erzeugt.