Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)

Das unten angefügte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Taufkirchen vom

Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten

Stelle eingesehen werden. 

Hinweis:

Das oben genannte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang

gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem

Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind