Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat in seiner Sitzung vom 19.05.1998 den Bebauungsplan

als Satzung beschlossen. Mit Bescheid vom 31.08.1998, Az.: 7.1.3 - BL 78/97 hat das Landratsamt

München den Bebauungsplan Nr. 58 „Appeltwiese“ der Gemeinde Taufkirchen genehmigt.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt ge-

macht. Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 21.09.1998 in Kraft.