Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 den Erlass der Satzung über die Herstellung von Garagen-, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Gemeinde Taufkirchen beschlossen.

Der Beschluss der Satzung wird hiermit gem. Art. 26 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann die Satzung über Herstellung von Garagen-, Stellplätzen und Abstellplätzen für Fahrräder sowie den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Gemeinde Taufkirchen vom 02.07.2025

 im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen, Köglweg 3, 82024 Taufkirchen,

Bauverwaltung, 1. OG, Zi.Nr. 205,

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