Der Gemeinderat der Gemeinde Taufkirchen hat in seiner Sitzung vom 21.02.1978 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Mit Bescheid vom 26.06.1978, Az.: 220/2-6102 M 35-6 hat die Regierung von Oberbayern den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Wald, Ost“ der Gemeinde Taufkirchen genehmigt.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 15.09.1978 in Kraft.

Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier: