Öffentliche Zustellung Nest Gjinaj

Nachrichten, Öffentliche Bekanntmachungen

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG).

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG).
Das unten als Download angehängte Dokument kann zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Taufkirchen vom Zustellungsadressaten selbst oder einer Bevollmächtigten/einem Bevollmächtigten an der benannten Stelle eingesehen werden. 

Hinweis:

Das im Download angehängte Dokument wird öffentlich zugestellt. Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.