Die Gemeinde Taufkirchen ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website meintaufkirchen.de.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit BayDiV
b. Unverhältnismäßige Belastung
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Diese Erklärung wurde am 16.12.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.12.2025 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter verwaltung(at)taufkirchen.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter verwaltung(at)taufkirchen.de einholen.
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Taufkirchen
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Telefon: +49 089 666722-0
E-Mail Adresse: verwaltung(at)taufkirchen.de
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/