Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Taufkirchen ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) vereinbar.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website meintaufkirchen.de.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit BayDiV

  • Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
  • Überschriften sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet
  • Grafiken und / oder grafische Bedienelemente weisen teilweise zu geringen Kontrast auf
  • Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
  • Teilweise fehlende oder nicht aussagekräftige Alternativtexte bei Verlinkungen 
  • Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet.
  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden  Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b. Unverhältnismäßige Belastung 

  • Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

 c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Einbindung externer Software, die nicht vollständig barrierefrei ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.12.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.12.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter verwaltung(at)taufkirchen.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter verwaltung(at)taufkirchen.de einholen.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Taufkirchen
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Telefon: +49 089 666722-0
E-Mail Adresse: verwaltung(at)taufkirchen.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internet: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv/