Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Karwendelstraße – 1. Teilbebauungsplan"

Nachrichten, Öffentliche Bekanntmachungen

In der öffentlichen Sitzung am 17.09.2026 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 beschlossen.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 

Bekanntmachung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Bau-
leitplanverfahrens der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Karwendel-
straße – 1. Teilbebauungsplan“ der Gemarkung Taufkirchen  

In der öffentlichen Sitzung am 17.09.2026 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Verfahrens zur 
Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Gewerbegebiet Karwendelstraße – 1. Teilbebauungsplan“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.04.2025 wird aufgehoben. 

Durch die Einstellung des Verfahrens wird der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 73 
„Gewerbegebiet Karwendelstraße – 1. Teilbebaunngsplan“ nicht geändert. Die Festsetzungen bleiben unverändert.

Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. 

Die amtliche Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen finden Sie im Download: