Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Bau-
leitplanverfahrens der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Gewerbegebiet Karwendel-
straße – 1. Teilbebauungsplan“ der Gemarkung Taufkirchen
In der öffentlichen Sitzung am 17.09.2026 hat der Gemeinderat die Aufhebung des Verfahrens zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Gewerbegebiet Karwendelstraße – 1. Teilbebauungsplan“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.04.2025 wird aufgehoben.
Durch die Einstellung des Verfahrens wird der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 73
„Gewerbegebiet Karwendelstraße – 1. Teilbebaunngsplan“ nicht geändert. Die Festsetzungen bleiben unverändert.
Der Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Einstellung des Verfahrens wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die amtliche Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen finden Sie im Download: