2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23b „Bahnhofsstraße“

Nachrichten, Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung am 30.04.2020 die Einleitung des Bauleit-planverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23b „Bahnhofsstraße“, Gemarkung Taufkirchen beschlossen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23b „Bahnhofsstraße“, Gemarkung Taufkirchen; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes nach §13a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

1. Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung am 30.04.2020 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23b „Bahnhofsstraße“, Gemarkung Taufkirchen beschlossen.

Der Umgriff des Bebauungsplanes ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich und umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 401, 420/40 und 397 der Gemarkung Taufkirchen.

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23b „Bahnhofsstraße“, der Gemarkung Taufkirchen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt gemacht.

Die komplette amtliche Bekanntmachung, sowie die ausgelegten Unterlagen finden Sie im Download: