ZWECKVERBAND ZUR ABWASSERBESEITIGUNG IM HACHINGER TAL

Gebäude des AbwasserzweckverbandesGemeinde
Gelbes Haus mit bepflanzten Eingang und zwei Bäumen davor. Ein braunes Abwasserrohr mit dem Logo des Abwasserzweckverbandes ist davor abgestellt.

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Über uns

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Hachinger Tal wurde am 17.05.1961 von den Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching gegründet. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, im Bereich seiner Verbandsgemeinden eine zentrale Abwasserbeseitigung unter Anschluss an das Entwässerungsnetz der Landeshauptstadt München zu planen, durchzuführen und hierzu die erforderlichen Hauptsammler, Ortskanäle und Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuen.

Der Zweckverband ist nur für die Kanäle im öffentlichen Bereich und nur für die Ableitung des Schmutzwassers zuständig. Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern, auf dem es anfällt. Verantwortlich ist der jeweilige Grundstückseigentümer.

Der Zweckverband ist rechtlich selbständig. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Gemeinde Taufkirchen. Das Benutzungsverhältnis ist durch Satzung geregelt.

Finanzen

Der Zweckverband finanziert sich ausschließlich über Gebühren und Beiträge. Über die Gebühr wird der laufende Unterhalt und über den Beitrag die Investitionskosten refinanziert. Die Abwassergebühr beträgt derzeit 1,94 €/m³. Sie wird jährlich von den Mitgliedsgemeinden (Wasserwerk) abgerechnet und an den Zweckverband weitergeleitet. Der Herstellungsbeitrag wird nach der zulässigen Geschossfläche berechnet. Der Beitragssatz beträgt 20,50 €/m².

Abzug von Gartengießwasser

Die Abwassermenge bemisst sich i.d.R. nach dem Frischwasserverbrauch. Soweit durch die Gartenbewässerung Wassermengen auf dem Grundstück verbraucht und nicht in den Kanal eingeleitet werden, hat der Gebührenpflichtige die Möglichkeit, einen Abzug geltend zu machen. Der Nachweis der verbrauchten Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist durch geeichte Wasserzähler zu führen.

Grundstücksentwässerung

Jedes Grundstück, das an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird, ist vorher vom Grundstückseigentümer mit einer Grundstücksentwässerungsanlage zu versehen. Diese ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben, zu verbessern, zu erneuern, zu ändern, zu unterhalten, stillzulegen oder zu beseitigen. Die Grundstücksentwässerungsanlage sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmer ausgeführt werden.

Bevor die Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt oder geändert wird, ist dem Zweckverband ein Entwässerungsplan in 2-facher Fertigung einzureichen. Dabei sind die Ausführungen im nachstehenden Merkblatt zu beachten. Zudem müssen dem Zweckverband Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage spätestens 3 Tage vorher schriftlich angezeigt werden. Bitte verwenden Sie hierfür das nachstehende Formular.

Für den Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage und des Grundstücksanschlusses im privaten Bereich ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Beide sind so zu betreiben, dass sie funktionsfähig und dicht sind. Dem Grundstückseigentümer obliegt daher die Verpflichtung regelmäßig, d.h. spätestens alle 20 Jahre, die Dichtheit zu prüfen. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, steht Ihnen der Zweckverband bei Bedarf gern beratend zur Seite. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in der o.g. Broschüre.

Kanalreinigung

Lastwagen zur KanalreinigungGemeinde
Großer, gelber Lastwagen mit Aufschrift Kanalreinigung

Durch die Ableitung des Schmutzwassers kommt es in den Kanälen zu Ablagerungen, die zu Betriebsstörungen - insbesondere Rückstau - führen können oder Schäden an den Leitungen verursachen. Es ist deshalb notwendig, die Kanäle regelmäßig zu reinigen.

Mit der Durchführung dieser Arbeiten wurde die Firma K. Oberreiter GmbH aus Töging beauftragt.

Sie ist vom Frühjahr bis Herbst im gesamten Verbandsgebiet unterwegs. Für die Kanalreinigung müssen die Schächte im Straßenbereich geöffnet werden und das Saug- und Spülfahrzeug muss dicht an diese heranfahren. Dadurch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Wir versuchen diese weitestgehend zu vermeiden und bitten um ihr Verständnis.

Durch die Reinigung entsteht im Kanal ein erhöhter Luftdruck, der sich in der Straße über die Schachtdeckel und auf den Grundstücken über die Revisionsschächte und die Hausentlüftung abbaut. Sollten Sie in diesem Zusammenhang bemerken, dass Wasser aus der Toilette, Bodenabläufe oder Waschbecken austritt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Kanalinspektion

Fahrzeug zur KanalinspektionGemeinde
Kleiner weißer Lastwagen für Kanalinspektion

Zur Wartung der Kanäle gehört neben der Reinigung auch eine regelmäßige Überprüfung. Der Zweckverband hat hierfür ein eigenes TV-Fahrzeug im Einsatz, das in der Regel mit einem Spülfahrzeug der Firma Höfler unterwegs ist. Denn bevor die Kanäle inspiziert werden können, müssen sie gründlich gereinigt werden.

 

Da die Fahrzeuge ebenfalls dicht an die Schächte im Straßenbereich heranfahren müssen, kann es auch durch die TV-Untersuchung zu Verkehrsbehinderungen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Betriebsstörungen / Verstopfung

Fahrzeug zur KanalspülungGemeinde Taufkirchen
Grüner Lastwagen für Kanalspülung

Sollte sich aufgrund einer Betriebsstörung bzw. Verstopfung im Kanal das Abwasser bis in ihr Gebäude zurückstauen, dann wählen Sie die Nummer 089 / 61 55 90 55. Neben den Mitarbeitern des Zweckverbands wird sich, auch außerhalb unserer Sprechzeiten, die Firma Höfler aus Feldkirchen um Ihr Problem kümmern.