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Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung

Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.

    Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.

    Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Anregungen für eine Auszeichnung mit der Barbara Stamm-Medaille können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden eingereicht werden.

    Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)