Kontaktdaten der regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege
Fachstelle für Demenz und Pflege BayernFörderung von PflegestützpunktenPflegestützpunkteAnschubfinanzierung: Anträge können laufend vor Inbetriebnahme des Pflegestützpunktes und müssen vor der Beauftragung von mit dem Antrag in Zusammenhang stehenden Leistungen gestellt werden.
Regelförderung: Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
keine
verwaltungsgerichtliche Klage