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Zoll; Anmeldung von Post- oder Kuriersendungen bis 150,00 EUR

Wenn Sie Waren in Sendungen bis EUR 150,00 in Deutschland anmelden möchten, können Sie eine vereinfachte elektronische Zollanmeldung nutzen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Für Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150,00 besteht in der Regel Zollfreiheit. Die Sendung kann dann ohne entsprechende Zollabgaben aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden, das heißt aus einem Land außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union. In der Regel wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

    Sie müssen die Sendung elektronisch beim Zoll anmelden. Dafür gibt es eine Zollanmeldung, bei der weniger Angaben als in einer Einzelzollanmeldung nötig sind .

    Die Regelungen zur Anmeldung gelten gleichermaßen für Privatpersonen und Unternehmen. Sie betreffen Waren in Sendungen

    • per Post,
    • per Kurier und
    • Beförderungen von anderen Dienstleistungsunternehmen,

    die vom Empfänger oder einem Vertreter angemeldet werden.

    Bei der Wertgrenze von EUR 150,00 ist der Betrag maßgeblich, der tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Wenn im Endbetrag der Rechnung zum Beispiel Versandkosten enthalten sind, die nicht getrennt ausgewiesen sind, zählen diese mit.

    Für bestimmte Waren müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Verbrauchsteuern gezahlt werden. Diese Waren müssen Sie mit einer Einzelzollanmeldung beim Zoll anmelden:

    • Alkohol und alkoholische Getränke
    • Tabak und Tabakwaren
    • Parfüms und Eau de Toilette

    Ausnahmen sind möglich bei Geschenksendungen unter 45 Euro bis zu einer bestimmten Menge solcher Waren. Diese müssen in der Regel nicht mit einer elektronischen Zollanmeldung beim Zoll angemeldet werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Es handelt sich um eine Sendung von geringem Wert im Sinne des Zollrechts.
    • Die Waren in der Sendung sind zollfrei und unterliegen keiner Verbrauchsteuer.
    • Die Waren in der Sendung unterliegen keinen Verboten oder Beschränkungen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen auf Nachfrage durch den Zoll gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen einreichen, zum Beispiel:

    • Rechnung

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
    • Die Zollanmeldung können Sie online im Bürger- und Geschäftskundenportal der Zollverwaltung vornehmen:
    • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal auf und melden Sie sich an.
    • Rufen Sie den Menüpunkt „Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen“ (IPK) auf und füllen Sie die Anmeldung aus.
    • Senden Sie die Anmeldung ab.
    • Ihre Anmeldung wird geprüft.
    • Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anmeldung oder eine Nachricht in Ihr Postfach beim Bürger- und Geschäftskundenportal.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

Fristen

Details Fristen
  • Falls eine besondere Frist, zum Beispiel Lagerdauer bei einer Zollstelle zu beachten ist, werden Sie gesondert informiert.

Kosten

Details Kosten
  • Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen, gegebenenfalls entstehen für die Zustellung der Sendung zusätzliche Kosten.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Einspruch.
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Rechtsbehelf im Steuerbescheid entnehmen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde