Merkblatt für die Einreichung eines Überprüfungsersuchens auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs
Informationen zu Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-ArchivsEs gibt keine Frist.
Für die Bearbeitung von Anträgen öffentlicher Stellen auf Einsichtnahme, Auskunft und Herausgabe von Kopien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
Bei Ersuchen von nichtöffentlichen Stellen werden Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis wie folgt erhoben:
Einzelheiten entnehmen ersuchende öffentliche oder nichtöffentliche Stelle der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.