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Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse; Anforderung

Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

    • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
    • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
    • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
    • Hinweise und Informationen zu
      • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
      • zur Rentenantragstellung,
      • zu Hinzuverdiensten,
      • zum Versicherungsverlauf,
      • zur Besteuerung,
      • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
      • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

    Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
    • Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung. 

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie können die Rentenauskunft online auf dem Internetportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen. Oder Sie fordern die Auskunft formlos per Post, per E-Mail oder telefonisch an. 

    Wenn Sie Ihren Antrag online stellen wollen:

    • Rufen Sie das SVLFG-Versichertenportal auf.
    • Melden Sie sich im Portal mit Ihrer Nutzerkennung an oder registrieren Sie sich erstmals zur Nutzung des Portals.
    • Sie können mithilfe der Formularoptionen eine Rentenauskunft anfordern.
    • Die Auskunft erhalten Sie online über Ihr Versicherten-Postfach oder per Post.

    Wenn Sie die Rentenauskunft per Post oder per E-Mail anfordern wollen:

    • Verfassen Sie ein formloses Anschreiben, in dem Sie die Rentenauskunft anfordern.
    • Versenden Sie Ihre schriftliche Anfrage per Post oder per E-Mail.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

    Wenn Sie die Rentenauskunft telefonisch anfordern wollen:

    • Rufen Sie die Landwirtschaftliche Alterskasse an.
    • Teilen Sie Ihren Wunsch nach einer Rentenauskunft mit.
    • Sie erhalten die Rentenauskunft per Post.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Details Fristen
  • Es gibt keine Frist.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Die Rentenauskunft ist eine unverbindliche Serviceleistung der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)