Das DPMA überprüft Ihre Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Es prüft jedoch nicht, ob Ihre Marke Schutzrechte Dritter verletzt und in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb vor der Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Ansonsten könnte es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und diese eventuell zu löschen ist. Zudem kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Zahlung der Anmeldegebühr und eventuell Klassengebühren: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anmeldung
Zahlung der Gebühr für beschleunigte Prüfung: innerhalb von 3 Monaten nach der Einreichung des Antrags
Widerspruch gegen Eintragung: innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung
Zahlung der Verlängerungsgebühr: mit Beginn des 11. Schutzjahrs
Kosten
Details Kosten
Elektronische Anmeldung für bis zu 3 Klassen: 290,00 EUR
Anmeldung in Papierform für bis zu 3 Klassen: 300,00 EUR
für jede weitere Klasse (Klassengebühr): 100,00 EUR
Antrag auf beschleunigte Prüfung: 200,00 EUR
Anmeldegebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke: 900,00 EUR
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr für bis zu drei Klassen: 750,00 EUR
Verlängerungsgebühr Kollektiv- und Gewährleistungsmarke: 1800,00 EUR
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse): 260,00 EUR
Widerspruchsverfahren, Grundbetrag für ein Widerspruchszeichen: 250,00 EUR
Widerspruchsverfahren, Gebühr für jedes weitere Widerspruchszeichen: 50,00 EUR
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
Erinnerung: Gegen den Zurückweisungsbeschluss zur Eintragung einer Marke können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Die Entscheidung wird dann von einer zweiten Person erneut geprüft.
Beschwerde (Verfahren vor dem Bundespatentgericht): Einen Zurückweisungsbeschluss zur Eintragung einer Marke können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Ablehnungsbeschlusses mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vom Bundespatentgericht überprüfen lassen.
Widerspruch Dritter: Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke kann zum Beispiel der Inhaber eines älteren, ähnlichen Markenrechts oder einer geschäftlichen Bezeichnung gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erheben,
Verfall, Nichtigkeit und Löschung: Marken können wegen Nichtigkeit oder Verfalls auf Antrag gelöscht werden – oder weil der Markeninhaber auf sie verzichtet.