Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz auf der Internetseite des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Denkmal- und Kulturgutschutz - Weitere Informationen Fristen
Details Fristen- Antragstellung:
- bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
- vor Beginn der Maßnahme
- Nachweis über Verwendung der Mittel: Frist (in der Regel 6 oder 12 Monate) ist abhängig von der Rechtsstellung des Antragstellers
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)