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Infrastrukturatlas; Beantragung der Einsicht

Wenn Sie sich an einem Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen, können Sie auf Antrag den Infrastrukturatlas (ISA) einsehen und so Informationen zu Netzinfrastrukturen in einem Gebiet erhalten, um eine Mitnutzung vorzubereiten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Infrastrukturatlas (ISA) als Teil des Gigabit-Grundbuchs ist ein zentrales Informations- und Planungstool für den Breitbandausbau in Deutschland. Er zeigt eine Übersicht für erste Planungsstufen von Breitbandausbauprojekten und dient der Vorbereitung von konkreten Mitnutzungsansprüchen im fortgeschrittenen Planungsprozess.

    Der ISA enthält die Infrastrukturdaten von mehreren 1.000 Netzbetreibern und stellt diese berechtigten Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Breitbandausbaus zur Verfügung. Die Geodaten, also beispielsweise der Verlauf von Glasfaserleitungen, werden im ISA auf digitalen Landkarten abgebildet.

    Sie können den Infrastrukturatlas einsehen, wenn Sie

    • sich an einem konkreten Projekt zum Ausbau öffentlicher Versorgungsnetze beteiligen oder
    • Einsicht zu allgemeinen Planungs- und Förderzwecken benötigen.

    Außerdem müssen Sie einer der folgenden Gruppen angehören:

    • Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze sowie deren Auftragnehmerin oder Auftragnehmer im Rahmen konkreter Ausbauvorhaben an öffentlichen Versorgungsnetzen. Dazu können beispielsweise Telekommunikationsanbieter, aber auch Energie- und Wasserversorger gehören.
    • Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Kommunen) sowie deren Auftragnehmer im Rahmen von allgemeinen Planungs- und Förderzwecken
    • das Bundesministerium für Digates und Verkehr (BMDV)
    • sonstige am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen Beteiligte

    Die Einsicht ist nur auf Antrag möglich. Sie ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das zur Planung benötigte Gebiet.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sie sind am Ausbau von öffentlichen Versorgungsnetzen beteiligt und
    • schaffen mit dem Ausbauvorhaben Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können.
    • oder: Sie gehören einer Gebietskörperschaft an und
    • benötigen für allgemeine Planungs- und Förderzwecke oder zur Erfüllung von Aufgaben nach dem TKG Einsicht in den ISA.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung
    • Auftragnehmerin und Auftragnehmer benötigen einen Nachweis der Beauftragung (Kopie)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Um Einsicht in den Infrastrukturatlas (ISA) zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über ein Online-Formular stellen. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

    • Rufen Sie die Portalseite des Infratruktuatlas auf und registrie-ren Sie sich, sofern Sie bisher noch keinen Benutzerzugang für das Portal besitzen.
    • Füllen Sie das Formular „Antrag zur Einsichtnahme“ online aus und senden es ab.
    • Sie können sich im ISA-Portal jederzeit über den Bearbeitungs-stand Ihres Antrags auf Einsichtnahme informieren.
    • Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wer-den Sie darüber per E-Mail benachrichtigt und Sie können den Infrastrukturatlas entsprechend des Einsichtnahmebescheids nutzen.
    • Der Bescheid wird Ihnen über das ISA-Portal zum Download angeboten.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Infrastrukturatlas - ISA-Portal
    Das ISA-Portal bündelt alle Informationen und Dienstleistungen rund um den Infrastrukturatlas (ISA). Er ist als Informations- und Planungstool für den Gigabitausbau ein wichtiger Baustein des Gigabit-Grundbuchs-

Fristen

Details Fristen
  • Es gibt keine Frist. 

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)