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Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

    Die Prüfung der Eignung erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
    • Fachliche Eignung:
      • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
        • Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt/Landwirtin
      • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
        • Ablegen der Meisterprüfung im Beruf Landwirt mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin
        • Abschluss Universität/Hochschule im Agrarbereich mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich des Pflanzentechnologen/der Pflanzentechnologin

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)