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Berufsausbildung Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin; Beantragung der Anerkennung als Ausbildungsstätte

Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologinnen bei der Regierung von Niederbayern beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Sicherung der Ausbildungsqualität darf die Ausbildung zum Pflanzentechnologen bzw. zur Pflanzentechnologin nur in anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden.

    Die Anerkennung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt für ganz Bayern durch die Regierung von Niederbayern.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Anerkennung gemäß § 27 Abs. 3 und 4 BBiG wird erteilt, wenn folgende betrieblichen Anforderungen erfüllt sind:

    • Der Betrieb muss im Bereich Pflanzenzucht, -vermehrung oder pflanzenbauliches Versuchswesen tätig sein
    • Führung des Betriebes nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
    • Gebäude und bauliche Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen
    • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete können im Betrieb vermittelt werden:
      • Feldversuchswesen
      • Gewächshaus
      • Kulturlabor
      • Pflanzenschutzversuchswesen
      • Saatgutwesen
      • Untersuchungslabor
      • Zuchtgarten
    • Nachweis eines ordnungsgemäßen Zustandes der betrieblichen Einrichtungen und Geräte (z.B. durch Nachweis über die sicherheitstechnische Überprüfung des Betriebes)
    • Kein laufendes Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Inhabers oder der Inhaberin
    • Eine kontinuierliche Anleitung des Auszubildenden muss gewährleistet sein

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • An der Anerkennung als Ausbildungsstätte interessierte Betriebe werden gebeten sich im Vorfeld mit der Regierung von Niederbayern telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der Regierung von Niederbayern.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Verwaltungsgebühr: 100 EUR.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)