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Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Prüfung der Eignung als Ausbilder/Ausbilderin

Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der Auszubildenden, darf die Ausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.

    Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Eignung wird zuerkannt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

    • Persönliche Eignung: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde 
    • Fachliche Eignung:
      • Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch:
        • Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) oder
        • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft
      • Nachweis der beruflichen Eignung durch:
        • Meisterprüfung im Beruf Hauswirtschaft oder
        • Abschluss einer Fachakademie/Technikerschule für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder
        • Abschluss einer Universität/Hochschule (einschlägig) mit Berufserfahrung im Arbeitsbereich Hauswirtschaft

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen. 

    Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)