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Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung

Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Der Antrag muss enthalten:
    • Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers;
    • Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist;
    • Angabe der Staatsangehörigkeit, sofern der Antragsteller eine natürliche Person ist;
    • die Staatsangehörigkeit ist auf Verlangen nachzuweisen;
    • Kopien der Luftfahrerscheine sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;
    • Nachweis, dass ausreichende personelle, technische und organisatorische Voraussetzungen vorhanden sind, um die Lufttüchtigkeit der verwendeten Luftfahrzeuge jederzeit aufrechtzuerhalten, einen sicheren Betrieb und eine geordnete Ausbildung durchzuführen;
    • Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll.

    Nähere Informationen zu Angaben und Nachweisen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Zustimmung des Flugplatzhalters über die Art der Ausbildung, die auf dem Flugplatz durchgeführt werden soll

    Gesellschaftsvertrag/Satzung;

    Kopien der Lizenzen sowie Lebensläufe des Ausbildungsleiters, der Fluglehrer und des sonstigen Lehrpersonals;

    auf Verlangen Nachweis über Staatsangehörigkeit

    Erklärung darüber, dass ein Führungszeugnis nach § 30 BZRG zur Vorlage bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist

Kosten

Details Kosten
  • Informationen über die anfallenden Kosten für die Ausbildungsgenehmigung sind bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)