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Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

    Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Fristen

Details Fristen
  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kosten

Details Kosten
  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)