Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel
Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.
Langbeschreibung
An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.
Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Voraussetzungen
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Verfahrensablauf
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Fristen
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Kosten
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Rechtsbehelf
- Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)