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Wettvermittlungsstelle; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis für den Betrieb

Wenn Sie über eine Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle verfügen, müssen Sie jede Änderung der für die Erteilung maßgeblichen Umstände unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Erlaubnis für den Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist personen- und ortsgebunden. Daher muss die Erlaubnisbehörde von Änderungen der betrieblichen Verhältnisse oder anderen Änderungen der für die Erteilung der Erlaubnis maßgeblichen Umstände unverzüglich Kenntnis erhalten, um die Erlaubnis ggf. entsprechend anpassen zu können. Dazu gehören z. B. die Änderung der Rechtsform des Betreibers und der Wechsel der vertretungsbefugten/verantwortlichen Person.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die betrieblichen Verhältnisse oder andere für die Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle maßgeblichen Umstände haben sich bei Ihnen geändert.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Darstellung des der Änderung zugrundliegenden Sachverhalts

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag auf Änderung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle muss vom Sportwettveranstalter oder Betreiber bei der Regierung, in deren Bezirk die Wettvermittlung stattfindet, eingereicht werden.

    Der geänderte Erlaubnisbescheid ergeht gegenüber dem Wettvermittlungsstellenbetreiber.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Bei einem Wechsel des Veranstalters, einem Wechsel des Betreibers oder einer Betriebsverlegung ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle zu stellen. Weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen".

Fristen

Details Fristen
  • Änderungen der Rechtsform sind grundsätzlich mindestens einen Monat vor deren beabsichtigter Wirksamkeit anzuzeigen.

Kosten

Details Kosten
  • Die Kosten hängen vom Verwaltungsaufwand für die konkret beantragte Änderung ab und bewegen sich im Gebührenrahmen für eine Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle. Dieser liegt zwischen 20,00 bis 5.000,00 EUR (Tarif-Nr. 2.IV.1/2.1).

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)