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Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen

Zur Durchführung der in der AVPfleWoqG geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer staatlichen Anerkennung.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Weiterbildungseinrichtungen müssen die staatliche Anerkennung bei der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) beantragen.

    Nachträglich eintretende wesentliche Änderungen der maßgeblichen Anerkennungsvoraussetzungen sind unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls kann die Anerkennung entzogen werden.

    Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Anforderung über die entscheidungsrelevanten Tatsachen zu berichten, erforderliche Nachweise vorzulegen und bei Überprüfungen mitzuwirken.

    Hat die VdPB über einen Antrag auf staatliche Anerkennung nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen entschieden, gilt die Anerkennung als erteilt.

    Zuständige Behörde für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG ist die VdPB, (die Anerkennung ist standortunabhängig).

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die staatliche Anerkennung wird auf Antrag erteilt (§ 56 Abs. 2 AVPfleWoqG), wenn

    1. die Leitung der jeweiligen Weiterbildung über die geeignete fachliche und pädagogische Qualifikation verfügt,
    2. fachlich und pädagogisch geeignetes Unterrichtspersonal eingesetzt wird,
    3. ein Konzept zur Umsetzung sämtlicher Module vorgelegt wird und
    4. die Weiterbildung entsprechend den Vorschriften der AVPfleWoqG durchgeführt wird.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über Praxis- oder Lehrerfahrung

    Nachweis über die berufspädagogische Eignung

    Qualifikationsnachweise

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Anerkennung wird mit Hilfe eines Antragformulars online beantragt. Dieses kann auf der Homepage der VdPB (siehe Online-Verfahren) heruntergeladen werden.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • VdPB - Weiterbildungseinrichtungen
    Weiterbildungseinrichtungen können über diese Homepage gemäß § 56 Abs. 2 AVPfleWoqG einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung stellen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Es werden 400 bis 1.000 EUR je Weiterbildung (abhängig vom Prüfungsaufwand) erhoben. Die Kosten ergeben sich gemäß des bayerischen Kostenverzeichnis, Tarifnr. 7.VI.4/ Nr. 2.9 und 2.10.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)