Antrag auf Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung gemäß § 55 Abs.1, § 57 Abs. 2 oder § 58 AVPfleWoqG
keine
Die Kosten für die Anerkennung der Gleichwertigkeit hängen vom jeweiligen Prüfungsumfang ab und liegen zwischen 50,00 und 250,00 EUR.