Formulare für Reservistendienst Leistende und freiwilligen Wehrdienst Leistende
Der Antrag kann schon vor Antritt des freiwilligen Wehrdienstes oder der Reservistendienstleistung gestellt werden (möglichst bald nach Empfang des Aufforderungs-/ Heranziehungsbescheides). Auf keinen Fall dürfen Sie die Antragsfrist versäumen, es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Die Antragsfrist erlischt grundsätzlich drei Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes bzw. der Reservistendienstleistung.
Bei der Ableistung eines freiwilligen Wehrdiensts kann die Antragsfrist in bestimmten Fällen mit Ablauf des Tages an dem der freiwillige Wehrdienst endet enden (siehe §25 USG).
Gegen Bescheide des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr kann Widerspruch erhoben werden.