Zentrales Vorsorgeregister - Registrierung einer Vorsorgeurkunde
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - ebenso wie eine Patientenverfügung - im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.
Für die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht fallen Beurkundungsgebühren an, die sich nach dem Wert des Vermögens des Vollmachtgebers richten, mindestens aber 60 Euro und höchstens 1.735 Euro betragen. Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht beläuft sich je nach Ausgestaltung der Vollmacht auf zwischen 30 und 50 Prozent dieses Vermögens. Hat der Vollmachtgeber zum Beispiel ein Vermögen in Höhe von z. B. 150.000 Euro, liegt der Geschäftswert der Vorsorgevollmacht zwischen 45.000 und 75.000 Euro. Bei einem Geschäftswert 45.000 Euro beträgt die Notargebühr 155 Euro. Die Gebühren können höher sein, wenn in der Urkunde eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung enthalten sind.
Beglaubigt der/die Notar/in lediglich die Unterschrift unter einer selbst mitgebrachten Vollmachtserklärung, hängt die Höhe der Gebühr wiederum vom Vermögen des Vollmachtgebers ab und liegt zwischen 20 Euro und 70 Euro. Für die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist die Gebühr gesetzlich auf 10 Euro festgeschrieben.
Die Bundesnotarkammer erhebt für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister aufwandsbezogene Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art und Weise, wie die Meldung zum Register (Internet oder Post) und die Abrechnung erfolgen. Die Gebühr für eine Internet-Meldung durch eine Privatperson beträgt bei der Wahl des Lastschriftverfahrens z. B. 20,50 Euro. Eine genaue Auflistung der Kosten finden Sie auf den Internetseiten des Zentralen Vorsorgeregisters (siehe "Weiterführende Links").