Deutsche Rentenversicherung
Bei einem Versorgungsausgleichsverfahren fallen grundsätzlich Gerichtskosten an, für die Sie einen Vorschuss zahlen müssen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach Ihren Nettoeinkünften und den Nettoeinkünften Ihres früheren Ehepartners sowie nach der Anzahl der zu prüfenden in- und ausländischen Versorgungsanrechte.