Online-Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Versicherungsvermittler/in und Versicherungsberater/in
Sie möchten als Versicherungsvermittler (Ausnahme: gebundene Versicherungsvermittler), produktakzessorischer Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis.
Die Erlaubnis gilt unbefristet.
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Behörde entnehmen.