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Verkehrspsychologische Teilmaßnahme; Beantragung der Anerkennung oder Genehmigung eines Qualitätssicherungssystems

Wenn die Überwachung der Fahreignungsseminare im Rahmen eines Qualitätssicherungssystems erfolgen soll, ist eine Zulassung des Systems durch die Regierung der Oberpfalz erforderlich.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Inhaber der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie unterliegen der Überwachung der Regierung der Oberpfalz. Diese Überwachung beinhaltet eine Vor-Ort-Überprüfung, die im Turnus von mindestens zwei Jahren stattzufinden hat. Die Frist kann von der zuständigen Behörde auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Von dieser Überwachung kann abgesehen werden, wenn sich der Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie einem von der zuständigen Behörde anerkannten Qualitätssicherungssystem angeschlossen hat.

    Die Anerkennung eines Qualitätssicherungssystems ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Es muss ein geeignetes Qualitätssicherungssystem vorhanden sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Konzept des Qualitätssicherungssystems
    (Sicherstellung, dass Verfahren zur Qualitätssicherung vorgesehen und dokumentiert sind und Vorhandensein mindestens einer Maßnahme, die dokumentiert wird, zur Erhaltung des Qualitätsniveaus des Fahreignungsseminars)
    Nachweis der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit des Trägers des Qualifikationssicherungssystems
    (Liste/Aufstellung + Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten)
    Führungszeugnis des Antragstellers bzw. bei juristischen Personen die vertretungsberechtigte Person

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antragstellende stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

Kosten

Details Kosten
  • Gebühr richtet sich nach Zeitaufwand (12,80 € je angefangene Viertelstunde Bearbeitungszeit).

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)