Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Stadt Neu-Ulm
Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone der Landeshauptstadt MünchenJe nach Stadt oder Landkreis fallen unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an (zwischen 10 und 200 Euro). Die Gebühren sind abhängig von der Dauer der Gültigkeit sowie von privatem oder wirtschaftlichem Nutzen. Die genauen Gebühren können dem Internetangebot der Städte München, Augsburg, Neu-Ulm und Regensburg entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").
Für eine Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit eines Fahrzeugs fallen zusätzliche Kosten an.
Wird der Antrag förmlich abgelehnt, muss die gleiche Gebühr wie für eine Genehmigung bezahlt werden.