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Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung; Beantragung einer Förderung von Projekten

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Zweck der Zuwendung ist es,die Bildung zur nachhaltigen Entwicklung und Umweltbildung in Bayern im Sinne des öffentlichen Interesses und des Bildungsauftrags der Bayerischen Verfassung auszubauen.

    Gegenstand

    Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die qualitativ hochwertige Bildungsangebote BNE/UB schaffen. Diese Vorhaben müssen sich am Leitbild einer BNE ausrichten. Die Prüfung der Wertigkeit erfolgt gemeinsam mit der Bewilligungsbehörde (Regierungen) und dem Beratergremium im Zuge der Beurteilung der Projektanträge.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungen können Einrichtungen erhalten, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB engagieren. Zuwendungsempfänger ist diejenige juristische Person mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern, die die Trägerschaft der Umweltbildungseinrichtung innehat, so z. B. eine Kommune, eine kirchliche Einrichtung oder eine gemeinnützig tätige juristische Person des Privatrechts wie eingetragener Verein und rechtsfähiger Verband.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einschließlich Evaluierung eines Bildungsvorhabens.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

    Zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine Zuwendung in Höhe von bis zu 70 Prozent gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Sachbericht

    Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens durchgeführten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 2 zum VN)

    Übersicht über Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1 zum VN)
    (siehe Anlage 1 zum VN unter "Formulare")
    Verwendungsnachweis
    (siehe unter "Formulare")
    Ggf. Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz

    Zusammenstellung der innerhalb des Vorhabens geplanten Bildungselemente BNE/UB (Anlage 4 zum Antrag)
    (siehe Anlage 4 des Antragsformulars unter "Formulare")
    Detaillierte Projektbeschreibung

    Ausgabenkalkulation (Anlage 2 zum Antrag)
    (siehe Anlage 2 des Antragsformulars unter "Formulare")
    Zuwendungsfähige Ausgaben/Finanzierungsplan (Anlage 1 zum Antrag)
    (siehe Anlage 1 des Antragsformulars unter "Formulare")
    Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß den FöR-PrBNe
    (siehe unter "Formulare")

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Anträge auf Zuwendungen nach diesen Förderrichtlinien sind von den Vorhabenträgern mit dem jeweils aktuellen Antragsformblatt des StMUV und ergänzenden Unterlagen (zum Beispiel Projektbeschreibung, Ausgabenkalkulation, Finanzierungsplan) in einfacher Fertigung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die örtlich zuständige Regierung (Bewilligungsbehörde) prüft die Fördervoraussetzungen und leitet ein Exemplar des Antrags an das StMUV weiter.

    Die Anträge werden in einem vom StMUV eingesetzten Fachgremium (Beratergremium) beraten, an dessen Sitzungen auch Vertreter der Regierungen teilnehmen. Das StMUV trifft unter Einbeziehung der Empfehlungen des Beratergremiums die Entscheidung über die Auswahl der Projekte.

    Der Zuwendungsbescheid wird durch die Bewilligungsbehörde erteilt, die auch das weitere Förderverfahren abwickelt.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)