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Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine 12-stellige Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der Hi-Tier-Datenbank abgegebenen Meldungen zu einem Betrieb und wird u.a. für die Beantragung eines Equidenpasses benötigt.

    Die 12-stellige Betriebsnummer ist nach dem statistischen Gemeindeschlüssel aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer, z.B. 05 123 456 7890. Optional kann zusätzlich der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, z.B. 276 05 176 148 9876.

    Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie ordnen außerdem der Registriernummer den zutreffenden Betriebstyp zu.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. Pacht-/Kaufvertrag

    ggf. Kopie der Gründungsurkunde

    Personalausweis oder Pass (Kopie)

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)