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Teilungsversteigerung; Beantragung

Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

    Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Beizufügende Unterlagen:

     

    • falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
      Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.
    • wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.

    Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)