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Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie; Beantragung einer Zweitschrift eines Zeugnisses

Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Nach Verlust eines Zeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Zeugniszweitschrift für den Studiengang Pharmazie kann formlos per E-Mail beim Landesprüfungsamt beantragt werden.

    Zeugniszweitschriften in der Humanmedizin und Zahnmedizin sind bei dem medizinischen Prüfungsamt an der jeweiligen Universität zu beantragen.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Eine Zweitschrift wird nur nach Verlust des Originals ausgestellt. Nach der Ausstellung wird das Original für ungültig erklärt.

Kosten

Details Kosten
  • Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach dem Bayerischen Kostengesetz eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 EUR und 100 EUR abhängig vom Verwaltungsaufwand zu entrichten.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)