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Streuobst; Beantragung einer Förderung für Baumpflanzungen

Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Zweck

    Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Er wurde im April 2021 von der UNESCO als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland aufgenommen. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll erhalten sowie darüber hinaus zusätzlich Streuobstbäume neu gepflanzt werden.

    Gegenstand

    Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.

    Zuwendungsempfänger

    • Kommunen
    • Rechtsfähige Vereine
    • Rechtsfähige Verbände

    Zuwendungsfähige Kosten

    Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Der Kaufpreis ist durch die Rechnung einer Baumschule, die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt ist, nachzuweisen.

    Art und Höhe

    Gefördert wird der Bruttokaufpreis der Streuobstbäume. Die maximale Förderung pro Baum beträgt 45 Euro.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.

    Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

    • Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
    • Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
    • Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Beantragung

    Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung elektronisch einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.

    Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.

    Das Amt prüft den Förderantrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

      Auszahlung

      Für die Auszahlung der Fördermittel ist ein Zahlungsantrag zu stellen.

      Dem Zahlungsantrag sind folgende Anlagen beizufügen:

      • die auf den Zuwendungsempfänger ausgestellte Rechnung der Baumschule inkl. Zahlungsnachweis und Bestätigung der Baumschule, dass die Bäume die drei Qualitätsanforderungen (siehe Abschnitt A, Nr. 4: Stammhöhe, Unterlage, keine Containerware) erfüllen und
      • eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume.

    Online-Verfahren

    Details Online-Verfahren

    Besondere Hinweise

    Details Besondere Hinweise
    • Die Vorhaben dürfen vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. Bereits begonnene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

      Achtung: Bereits die Bestellung der Streuobstbäume bei der Baumschule zählt als Beginn der Maßnahme.

    Fristen

    Details Fristen
    • keine

    Kosten

    Details Kosten
    • keine

    Rechtsgrundlagen

    Verantwortliche Behörde

    Details Verantwortliche Behörde
    • Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)