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Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn

    • Sie diese benötigen, um Ihre Aufgaben zu bewältigen, oder
    • die Empfängerin oder der Empfänger sie benötigt, um ihre beziehungsweise seine Aufgaben zu bewältigen.

    Auskunftsberechtigt sind Sie als

    • Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden
    • Vertreterinnen und Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherungen
    • Strahlenschutzverantwortliche beziehungsweise entsprechende Verpflichtete oder Verantwortliche des Beschäftigungsbetriebs der beruflich exponierten Personen.
    • Person, über die Daten im Strahlenschutzregister gespeichert sind

    Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

    • SSR-Nummer
    • Personendaten: Vorname, Familienname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum
    • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
    • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
    • Name und Anschrift der oder des
      • Strahlenschutzverantwortlichen
      • gemäß Strahlenschutzgesetz Verpflichteten sowie
      • gemäß Strahlenschutzgesetz Verantwortlichen
    • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
    • Angaben über die zuständige Behörde
    • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

    Wenn Sie eine Auskunft anfordern, müssen Sie folgende Angaben zu der oder den Person(en) machen, für welche Sie Auskunft anfordern:

    • SSR-Nummer (falls vorhanden)
    • Familienname
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • Akademischer Grad (optional)
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sie gehören zu den auskunftsberechtigten Personengruppen und
    • Sie benötigen die Auskünfte für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Auskunftsanfrage
    • Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie können die Auskunft formlos anfordern:

    • Melden Sie sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post beim Bundesamt für Strahlenschutz.
    • Geben Sie die erforderlichen Daten zu den betreffenden Per-sonen an.
    • Sie erhalten die Auskunft per Post.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Es gibt keine Frist.

Kosten

Details Kosten
  • Anfragen von betroffenen Personen gemäß Datenschutz-Grundverordnung sind kostenfrei.
    Anfragen gemäß Strahlenschutzgesetz berechnen sich nach Anzahl der angefragten Datensätze und Bearbeitungsaufwand.
    Die Gebühren berechnen sich folgendermaßen:

    • Im Fall einer Anfrage ohne Altdatenabfrage:
      • Basisaufwand pro Anfrage:
        Stundensatz x 30 min: EUR 35,70
      • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
        Stundensatz x 10 min: EUR 11,90
    • Im Fall einer Anfrage mit Altdatenabfrage:
      • Basisaufwand pro Anfrage:
        Stundensatz x 50 min: EUR 59,50
      • Zusätzlicher Aufwand pro Person:
        Stundensatz x 10 min: EUR 11,90

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Keine Rechtsbehelfe. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung (personenbezogener) Daten aus dem Strahlenschutzregister an Dritte.
    • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie Möglichkeit der Klageerhebung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)