Anzeigeerstattung bei der Bayerischen Polizei online
Folgende Straftaten können online angezeigt werden:
Keine Notrufannahme! Im Notfall rufen Sie die 110 an!
Grundsätzlich keine. Bei bestimmten minderschweren Vergehen scheidet eine Strafverfolgung jedoch aus, wenn der Verletzte nicht innerhalb von 3 Monaten, nachdem er Kenntnis von Tat und Täter erlangt hat, den Behörden gegenüber sein Strafverfolgungsinteresse bekundet. Im Übrigen gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.