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Stofflicher Verbraucherschutz; Marktüberwachung

Unter stofflichem Verbraucherschutz bzw. Marktüberwachung wird primär die Überwachung des Inverkehrbringens von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen bei Herstellern, Einführern und Verwendern sowie im Groß- und Einzelhandel verstanden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Vielzahl an chemischen Stoffen oder Gemischen, die in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft Verwendung finden, erfordert zum Schutz des Menschen und der Umwelt entsprechend weitreichende gesetzliche Regelungen.

    Während die Kreisverwaltungsbehörden die allgemeinen Aufgaben des Umweltschutzes wahrnehmen, sind die Gewerbeaufsichtsämter für die Überwachung des lnverkehrbringens von chemischen Produkten insbesondere im Hinblick auf die Verpackung und Kennzeichnung sowie Verwendungsbeschränkungen und -verbote zuständig. Auch die Einhaltung von Abgabevorschriften für gefährliche Chemikalien wird überprüft. 

    Das Schritthalten mit der Technik, der steigenden Produktvielfalt und dem Handelsvolumen erfordert eine kontinuierliche Fortentwicklung der behördlichen Überwachungsstrategien und Methoden. Von daher findet Marktüberwachung nicht nur vor Ort, sondern auch seit vielen Jahren im Internethandel statt.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Jedes Gewerbeaufsichtsamt übernimmt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

    • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Unterfranken: ist bayernweit zuständig für den Vollzug der REACH-Verordnung (ausgenommen Zulassung) und die CLP-Verordnung
    • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Oberfranken:
      • ist bayernweit zuständig für den Vollzug der Biozid-VO und der Zulassungen gemäß der REACH-VO
      • ist in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Mittel-, Ober- und Unterfranken zuständig für die F-Gase-VO, die Ozon-VO und die Abgabebestimmungen nach der ChemVerbotsV
    • Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern:
      • ist bayernweit zuständig für den Vollzug der POP-VO, der PIC-VO, der RoHS-Richtlinie, der Decopaint-Richtlinie, die Anzeigeentgegennahme sowie Erlaubnis- und Sachkundeerteilung nach der ChemVerbotsV
      • ist in den Regierungsbezirken Schwaben, Oberbayern und Niederbayern zuständig für die F-Gase-VO, die Ozon-VO und die Abgabebestimmungen nach der ChemVerbotsV

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)