Stiftungsverzeichnis; Beantragung der Änderung der Anschrift
Die Stiftungen können mit diesem Antrag die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung bei der Regierung beantragen, die anschließend im Stiftungsverzeichnis aktualisiert wird.
Langbeschreibung
Im Stiftungsverzeichnis sind alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der kirchlichen Stiftungen erfasst, die ihren Sitz in Bayern haben. Geführt wird dieses Verzeichnis vom Bayerischen Landesamt für Statistik aufgrund der von den Regierungen als Stiftungsbehörden mitgeteilten Informationen.
Änderungen zu der Anschrift der Stiftungsverwaltung sind von der Stiftung unverzüglich der zuständigen Regierung mitzuteilen.
Informationen zum Stiftungsverzeichnis finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Stitftungsverzeichnis; Einsicht".
Voraussetzungen
Die Anschrift der Stiftungsverwaltung hat sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
- Beschluss des Stiftungsorgans
Verfahrensablauf
Die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung muss der zuständigen Regierung mitgeteilt werden.
Diese Regierung leitet die ihr mitgeteilten Änderungen der Anschrift der Stiftungsverwaltung an das Bayerische Landesamt für Statistik weiter, damit dieses die aktuelle Anschrift veröffentlichen kann.
Online-Verfahren
- Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung
Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.
Fristen
- Die Mitteilung hat unverzüglich zu erfolgen.
Kosten
Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)