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Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung

Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen. 
    Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel 

    • Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
      • Menge, 
      • Gewicht oder 
      • Volumen einer Ware, 
    • überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
    • beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.

    Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

    Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie ist eine natürliche Person.
    • Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
    • Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:

    Per Post oder Fax:

    • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.
    • Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular. 
    • Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
    • Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
    • Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt. 

    Online:

    • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
    • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. 
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
    • Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt. 
    • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es gibt folgende Hinweise:

    Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.

Fristen

Details Fristen
  • Es gibt keine Frist. 

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Einspruch

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde