Steuerberaterkammer München
Steuerberaterkammer NürnbergDer Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung gestellt werden, § 1 Abs. 2 Satz 2 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB). Die Antragstellung für das laufende Prüfungsjahr ist bis zum 30. April möglich.
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 200 Euro
Prüfungsgebühr: 1.000 Euro