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Steuerberaterprüfung; Beantragung der Zulassung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Zur Steuerberaterprüfung muss zugelassen werden,

    • wer ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich absolviert hat und eine anschließende praktische Tätigkeit von zwei bzw. drei Jahren nachweisen kann.
    • wer den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Steuerfachangestellter) bzw. eine gleichwertige Vorbildung darlegt, kann bei Nachweis der entsprechenden praktischen Tätigkeit zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zur/m Steuerfachwirt/in oder zur/m Geprüften Bilanzbuchhalter/in verkürzt sich die Zeit der praktischen Tätigkeit.

    Ob das absolvierte Studium oder die entsprechende Berufsausbildung den Voraussetzungen des § 36 StBerG entspricht, kann verbindlich nur durch die zuständige Stelle entschieden werden. Auf Antrag erteilt sie Auskunft über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bei Wiederholungsantrag genügen:
    • aktueller Lebenslauf
    • aktuelles Passbild
    • aktuelle Arbeitgeberbescheinigung

    Hinweis zum Nachweis der praktischen Tätigkeit:

    Es müssen Bescheinigungen über Art und Dauer Ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern vorgelegt werden. Die Bescheinigung muss Angaben enthalten über

    • Beschäftigungszeit (Beginn und ggf. Ende),
    • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. Angestellter, freier Mitarbeiter, Beamter),
    • die Arbeitszeit (in Zahl der Wochenstunden)
    • Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern (in Zahl der Wochenstunden)
    • alle Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer (z. B. längere Beurlaubung, Überstundenausgleich, Elternzeit, Krankheitszeiten usw.).

    Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen müssen in notariell oder behördlich beglaubigter Form vorgelegt werden (ggf. postalisch an die zuständige Steuerberaterkammer/Prüfungsstelle zu übersenden).

    Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache (ggf. mit einer beglaubigten Übersetzung) eingereicht werden.


    ggf. Amtsärztliches Zeugnis

    Bitte ausschließlich ein aktuelles amtsärztliches Zeugnis beifügen, das auf eigene Kosten beschafft werden muss. Dieses soll Auskunft darüber geben, durch welche Maßnahme Ihre Körperbehinderung in zeitlicher und technischer Hinsicht ausgeglichen werden kann. Vorübergehende Erkrankungen oder akute Verletzungen sind keine Behinderungen i.S. des § 18 Abs. 3 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB).


    ggf. Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer oder sonstigen zuständigen Stelle über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in bzw. über das Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte/r Buchprüfer/in

    ggf. Nachweise über Wehr-/Zivildienstzeit, gesetzliche Mutterschutzzeit

    Nachweise über praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern

    (Arbeitgeberbescheinigung)


    ggf. Urkunden über die Verleihung akademischer Grade

    Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über
    • den Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung und die jeweilige Regelstudienzeit oder
    • den Abschluss einer im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1991 begonnenen Fachschulausbildung mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung oder
    • die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine andere gleichwertige Vorbildung und/oder
    • die erfolgreiche Prüfung zum/zur geprüften Bilanzbuchhalter/in oder Steuerfachwirt/in

    Passbild

    (nicht älter als ein Jahr)


    Lebenslauf
    mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung kann nur für die Teilnahme an der nächsten Prüfung gestellt werden, § 1 Abs. 2 Satz 2 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB). Die Antragstellung für das laufende Prüfungsjahr ist bis zum 30. April möglich.

Kosten

Details Kosten
  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 200 Euro

    Prüfungsgebühr: 1.000 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Überdenkungsverfahren nach § 29 DVStB oder Klage beim Finanzgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)