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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Um als Steuerberater bestellt werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein.

    Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (siehe unter "Verwandte Themen").

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:
    Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.
    Als Syndikus-Steuerberater: Arbeitgeberbescheinigung und Kopie des Anstellungsvertrags
    Der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie im Bereich der steuerlichen Hilfeleistung tätig sind und erteilt eine unwiderrufliche Nebentätigkeitserlaubnis.
    Passbild

    (nicht älter als ein Jahr)


    Aktuelles Führungszeugnis der Belegart O
    (ist bei der Meldebehörde zu beantragen)
    Versicherungsbestätigung
    • Bei selbständiger Berufsausübung oder als Syndikus-Steuerberater: Bestätigung eines Versicherers oder vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    • Bei ausschließlich unselbständiger Tätigkeit oder freier Mitarbeit bei Personen/Gesellschaften nach § 3 StBerG: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Beschäftigung des Antragstellers als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter sowie Kopie des Versicherungsscheins des Arbeitgebers/Auftraggebers bzw. entsprechendes Formblatt

    Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder über die Befreiung von dieser Prüfung

    Erklärung über die Pflichten als Steuerberater
    (Erklärung die Berufspflichten zu beachten)

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren
  • Antragsportal der Steuerberaterkammern

    Auf diesem zentralen Portal der Steuerberaterkammern können Sie alle online verfügbaren Leistungen der Steuerberaterkammern und ihrer Prüfungsstellen beantragen.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Bearbeitungsgebühr:

    • Steuerberaterkammer München: 210,00 Euro
    • Steuerberaterkammer Nürnberg: 200,00 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Klage beim Finanzgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)