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Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

    Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

    Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

    In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Elektronische Gesundheitskarte

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)