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Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

    Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
    • Nachfolgende zweijährige Berufspraxis

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

    Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)

    Meldebescheinigung

    Führungszeugnis

    Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit

    Abschlussurkunde der Hochschule

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
    • für den Antragsteller: keine
    • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Kosten

Details Kosten
  • Neueintragung: 300 Euro

    Umtragung: 150 Euro

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)