Kleine Archivalienkunde in Beispielen
Digitale SchriftkundeBenützungshinweiseGebührenverzeichnisse der Staatlichen Archive BayernsDie Staatlichen Archive BayernsHomepage der Staatlichen Archive BayernsFür die Benützung der staatlichen Archive werden Gebühren für den Zeitaufwand des Archivpersonals (Halbstundensätze) nach der Archivbenützungsordnung erhoben. Nachweisbar wissenschaftliche, heimatkundliche, familiengeschichtliche und unterrichtliche Zwecke sind von der Erhebung der Zeitgebühren befreit.
Für die Anfertigung von Reproduktionen (Digitalaufnahmen, Papierkopien, Filme, Siegel) werden Gebühren entsprechend den ortsüblichen Preisen erhoben.
Ferner werden Gebühren für die Genehmigung zur Veröffentlichung bzw. Vervielfältigung von Reproduktionen aus den Beständen der staatlichen Archive erhoben, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe überschritten wird.
Das Gebührenverzeichnisse der Staatlichen Archive Bayerns finden Sie unter "Weiterführende Links".