Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
Langbeschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Erforderliche Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung
Verfahrensablauf
- Reichen Sie bei der zuständigen Behörde den Antrag auf Erteilung der sprengstoffrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ein. Die zuständige Behörde stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Prüfung der sprengstoffrechtlichen Voraussetzungen aus.
Online-Verfahren
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese kann online beantragt werden.Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen.
Formulare
- Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen)Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern)Bergbau und Hohlraumbau: Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Landratsamt München)
Weiterführende Links
Fristen
- keine
Kosten
- 70 bis 290 EUR
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)